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Compliance Prüfung

Unsere Experten helfen Ihnen Compliance-Anforderungen in Bezug auf Datenschutz, IT- und Informationssicherheit, rechtliche und steuerliche Aspekte zu prüfen und umzusetzen.

Compliance-Prüfung

Unter Compliance versteht man das Einhalten rechtlicher, regulatorischer und vertraglicher Vorgaben sowie von Normen und Standards, die für das jeweilige Geschäftsfeld verpflichtend sind. Für alle Geschäftsfelder sind in der Regel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) relevant. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) betrifft bereits alle Unternehmen, die eine Webseite (Homepage) im Internet betreiben und regelt unter anderem die Verwendung von sogenannten Cookies mit denen Webseitenbesucher wiedererkannt und deren Aktivitäten nachverfolgt werden können. Darüber hinaus sind grundsätzlich für alle Unternehmen die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Weitere Vorgaben ergeben sich ggf. für das jeweilige Geschäftsfeld.

Compliance dient somit einerseits der Vermeidung von Bußgeldern, wie beispielsweise durch Verstöße gegen die DSGVO, Abmahnungen nach UWG aber auch Haftungsfällen und Schadensersatzleistungen nach DSGVO und BGB. Andererseits bietet Compliance die Chance zum Etablieren von Managementsystemen für IT-/Informationssicherheit, Datenschutz, Qualität etc., um systematisch und prozessorientiert die jeweiligen Risiken zu adressieren und somit auch Geschäftsprozesse zu optimieren, Robustheit und Ausfallsicherheit und damit insgesamt einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Außerdem erhöht Compliance dadurch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in Ihr Unternehmen.

Unsere Dienstleistung Compliance-Prüfung im Hinblick auf Datenschutz und IT-/Informationssicherheit umfasst Konzeptbewertungen und die Prüfung von Prozessen sowie Organisationseinheiten bezüglich Plausibilität, Regeltreue, Schwachstellen, Praxis- und Funktionstauglichkeit.

  • Sofern beauftragt, werden regelmäßig Sachverhalts- und Bestandsanalysen durchgeführt, welche gegebenenfalls Defizite und Synergien sowie Prozessoptimierungen aufzeigen.
  • Sofern beauftragt, unterstützten wir beim Etablieren von Sicherungsmechanismen und der Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen.
  • Nicht Bestandteil der Compliance-Prüfung sind Leistungen, welche nach speziellen Gesetzen, wie z. B. RDG, etwa Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern o.a. vorbehalten sind, wie die Durchführung von Prüfungen und Umsetzungen hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Aspekte.

 

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